Geschäftsbedingungen der Firma Fritzsche GmbH Flughafenzubringer

 

1.    Buchung

1.1. Erfolgt die Buchung einer Transferleistung online, muss diese mindestens 72 Stunden vor Abholung in der Firma Fritzsche GmbH eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen einer telefonischen Absprache.

1.2. Erfolgt die Buchung einer Transferleistung schriftlich, muss diese über Telefax oder auf dem Postweg mindestens 72 Stunden vor Realisierung in der Firma Fritzsche GmbH eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen einer telefonischen Absprache.

1.3. Der Vertrag über die gebuchte Transferleistung kommt mit der schriftlichen Rückbestätigung durch die Fritzsche GmbH zustande (ausgenommen sind Kurzfristbuchungen innerhalb 72 Stunden vor Abholung mit telefonischer Absprache).

1.4. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Sie können für durch die Firma Fritzsche verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.

1.5. Die durch die Firma Fritzsche GmbH durchgeführten Transferleistungen sind Sammelfahrten (außer VIP-Einzeltransfer nach Sonderpreisliste).

       Die Fahrtroutenzusammenstellung unterliegt der Transferfirma.

 

2.    Beförderung des Kunden (Hinfahrt)

2.1.  Die angegebene Abholzeit zum jeweiligen Flughafen kann um 15 min differieren.

2.2.  Beträgt die Differenzzeit mehr als 15 min, wird der Kunde innerhalb 48 Stunden (außer kurzfristige Flugzeitänderungen) vor Fahrtantritt  informiert.

2.3.  Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Abholzeit (+15 min) nicht beim Kunden sein, muss die angegebene Telefonnummer
 (0 37 24/13 13 13) angerufen werden.

2.4.  Werden fremde Verkehrsmittel benutzt, ohne Aufforderung durch die Firma Fritzsche GmbH, müssen diese durch den Besteller beglichen werden.

2.5.  Bei Änderungen der Flugdaten, Flughäfen und Flugnummern muss der Kunde die Firma Fritzsche GmbH sofort nach Erhalt informieren.

 

3.    Beförderung des Kunden (Rückfahrt)

3.1.  Die Abholzeit vom jeweiligen Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit

        +/- 30 min.

3.2.  Bedingt durch Sammelfahrten muss gegebenenfalls eine Wartezeit eingeplant werden (außer VIP-Einzeltransfer nach Sonderpreisliste).

        Flughafen Leipzig / Dresden / Altenburg                           30 Minuten            ab verlassen des Transitraumes

        andere Flughäfen                                                           120 Minuten            ab verlassen des Transitraumes

3.3.  Sollte das Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht am Flughafen sein, bzw. Fahrer und Kunde verfehlen sich am Treffpunkt, ist sofort die Firma Fritzsche GmbH durch Anruf der bekannten Telefonnummer zu verständigen.

        Werden fremde Verkehrsmittel benutzt, ohne Aufforderung durch die Firma Fritzsche GmbH, müssen diese durch den Besteller beglichen werden.

3.4.  Der vereinbarte Treffpunkt ist unbedingt einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen. Kunden, welche den Treffpunkt (Info-Schalter des jeweiligen Flughafens) nicht aufsuchen, haben kein Recht auf Beförderung.

3.5.  Sollte ein anderer, als der angegebene Flughafen angeflogen werden, muss der Kunde den vereinbarten Flughafen aufsuchen. Die Firma Fritzsche GmbH wartet auf dem in der Bestellung angegebenen Flughafen.

3.6.  Die Firma Fritzsche GmbH gewährleistet auch bei Verspätung zur planmäßigen Ankunftszeit den gebuchten Rücktransfer. Bei Verspätung oder Umbuchung des Rückfluges, Änderung der Flugnummer oder Verschiebung der Rückflugszeit muss der Kunde die Firma Fritzsche GmbH spätestens vier Stunden vor der ursprünglich geplanten Ankunftszeit informieren.

3.7.  Bei Nichtbeachtung der Ziffer 3.5. und 3.6. trägt der Kunde die Kosten für dadurch aufgetretene Fehlfahrten und Wartezeiten der Firma Fritzsche GmbH.

 

4.    Leistungen der Transportfirma mit Stauversicherung

4.1.  Die schriftliche Bestätigung per Post oder über Telefax durch die Firma Fritzsche GmbH für den Transfer ist verbindlich.

4.2.  Die Firma Fritzsche GmbH kommt für nachgewiesene Mehrkosten auf bei:

        - von der Transportfirma verschuldetem verspätet oder nicht durchgeführtem Transfer,

        - verpasstem Flug auf Grund von Fahrzeugstau auf dem Weg zum Abhol- bzw. zum Abflugort.

          (Haftungshöchstgrenze 1.000,00 EURO pro Vollzahler; bei einem Reisepreis unter 1000,00 EURO bis maximal Reisepreishöhe)

        Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde seiner Pflicht aus Ziffer 2.3. nicht nachgekommen ist.

        Die Firma Fritzsche GmbH haftet nicht bei:

        -verspäteter Abfahrt von der Abholadresse bzw. Verzögerungen auf der Fahrt von der Abholadresse(en) zum Flughafen durch Verschulden des Kunden,

        - Unwetter, unverschuldetem Unfall und höherer Gewalt  (außer Fahrzeugstau).

4.3.  Die Firma Fritzsche GmbH sichert einen Transfer von der Abholadresse zum Bestimmungsort und zurück entsprechend der Buchung.

4.4.  Fahrgäste der Firma Fritzsche GmbH sind als Insasse im Beförderungsfahrzeug versichert.

 

5.    Rücktritt des Kunden

5.1. Erfolgt der Rücktritt bis 24 Stunden vor Abholzeit, werden 10% des Transferpreises fällig und sind vom Kunden zu zahlen.

5.2. Erfolgt der Rücktritt des Kunden innerhalb von 24 Stunden vor Abholung, werden 50% des Transferpreises fällig und sind vom Kunde zu zahlen.

5.3.  Wird der gebuchte Transfer ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, werden 100% des Transferpreises fällig und sind vom Kunden zu zahlen.

 

6.     Allgemeines

6.1.  Eventuelle Zusatzversicherungen sind durch die Fahrgäste selbst abzuschließen.

6.2.  Durch Unterschrift des Kunden erkennt er die Geschäftsbedingungen der Firma Fritzsche GmbH an.

6.3.  Änderungen der Geschäftsbedingungen bzw. Aktualisierung behält sich die Firma Fritzsche GmbH vor, diese sind im Reisebüro  oder bei der Fritzsche GmbH einzusehen bzw. zu erfragen.

6.4.  Die Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Transfervertrages im übrigen.

6.5.    Gerichtsstand ist der Sitz des Transferunternehmens.