
Geschäftsbedingungen der Firma Fritzsche GmbH
Flughafenzubringer
1. Buchung
1.1. Erfolgt die
Buchung einer Transferleistung online, muss diese mindestens 72 Stunden vor
Abholung in der Firma Fritzsche GmbH eingehen. Kurzfristigere Buchungen
bedürfen einer telefonischen Absprache.
1.2. Erfolgt die
Buchung einer Transferleistung schriftlich, muss diese über Telefax oder auf
dem Postweg mindestens 72 Stunden vor Realisierung in der Firma Fritzsche GmbH
eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen einer telefonischen Absprache.
1.3. Der Vertrag über
die gebuchte Transferleistung kommt mit der schriftlichen Rückbestätigung durch
die Fritzsche GmbH zustande (ausgenommen sind Kurzfristbuchungen innerhalb 72
Stunden vor Abholung mit telefonischer Absprache).
1.4. Reisebüros treten
nur als Vermittler auf. Sie können für durch die Firma Fritzsche verursachte
Schäden nicht haftbar gemacht werden.
1.5. Die durch die
Firma Fritzsche GmbH durchgeführten Transferleistungen sind Sammelfahrten
(außer VIP-Einzeltransfer nach Sonderpreisliste).
Die Fahrtroutenzusammenstellung
unterliegt der Transferfirma.
2.
Beförderung des Kunden (Hinfahrt)
2.1. Die angegebene Abholzeit zum jeweiligen
Flughafen kann um 15 min differieren.
2.2. Beträgt die Differenzzeit mehr als 15 min,
wird der Kunde innerhalb 48 Stunden (außer kurzfristige Flugzeitänderungen) vor
Fahrtantritt informiert.
2.3. Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Abholzeit
(+15 min) nicht beim Kunden sein, muss die angegebene Telefonnummer
(0 37 24/13 13 13) angerufen werden.
2.4. Werden
fremde Verkehrsmittel benutzt, ohne Aufforderung durch die Firma Fritzsche
GmbH, müssen diese durch den Besteller beglichen werden.
2.5. Bei
Änderungen der Flugdaten, Flughäfen und Flugnummern muss der Kunde die Firma
Fritzsche GmbH sofort nach Erhalt informieren.
3. Beförderung des Kunden (Rückfahrt)
3.1. Die Abholzeit vom jeweiligen Flughafen ist die
planmäßige Ankunftszeit
+/- 30 min.
3.2. Bedingt durch Sammelfahrten muss
gegebenenfalls eine Wartezeit eingeplant werden (außer VIP-Einzeltransfer nach
Sonderpreisliste).
Flughafen Leipzig / Dresden / Altenburg 30 Minuten ab
verlassen des Transitraumes
andere Flughäfen 120
Minuten ab verlassen des
Transitraumes
3.3. Sollte das Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht
am Flughafen sein, bzw. Fahrer und Kunde verfehlen sich am Treffpunkt, ist
sofort die Firma Fritzsche GmbH durch Anruf der bekannten Telefonnummer zu
verständigen.
Werden fremde Verkehrsmittel benutzt,
ohne Aufforderung durch die Firma Fritzsche GmbH, müssen diese durch den
Besteller beglichen werden.
3.4. Der vereinbarte Treffpunkt ist unbedingt
einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen. Kunden, welche den
Treffpunkt (Info-Schalter des jeweiligen Flughafens) nicht aufsuchen, haben
kein Recht auf Beförderung.
3.5. Sollte ein anderer, als der angegebene
Flughafen angeflogen werden, muss der Kunde den vereinbarten Flughafen
aufsuchen. Die Firma Fritzsche GmbH wartet auf dem in der Bestellung
angegebenen Flughafen.
3.6. Die Firma Fritzsche GmbH gewährleistet auch bei
Verspätung zur planmäßigen Ankunftszeit den gebuchten Rücktransfer. Bei
Verspätung oder Umbuchung des Rückfluges, Änderung der Flugnummer oder
Verschiebung der Rückflugszeit muss der Kunde die Firma Fritzsche GmbH
spätestens vier Stunden vor der ursprünglich geplanten Ankunftszeit
informieren.
3.7. Bei Nichtbeachtung der Ziffer 3.5. und 3.6.
trägt der Kunde die Kosten für dadurch aufgetretene Fehlfahrten und Wartezeiten
der Firma Fritzsche GmbH.
4. Leistungen der Transportfirma mit
Stauversicherung
4.1. Die schriftliche Bestätigung per Post oder
über Telefax durch die Firma Fritzsche GmbH für den Transfer ist verbindlich.
4.2. Die Firma Fritzsche GmbH kommt für
nachgewiesene Mehrkosten auf bei:
- von der Transportfirma verschuldetem
verspätet oder nicht durchgeführtem Transfer,
- verpasstem Flug auf Grund von
Fahrzeugstau auf dem Weg zum Abhol- bzw. zum Abflugort.
(Haftungshöchstgrenze 1.000,00 EURO pro Vollzahler; bei einem Reisepreis
unter 1000,00 EURO bis maximal Reisepreishöhe)
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde
seiner Pflicht aus Ziffer 2.3. nicht nachgekommen ist.
Die Firma Fritzsche GmbH haftet nicht
bei:
-verspäteter Abfahrt von der
Abholadresse bzw. Verzögerungen auf der Fahrt von der Abholadresse(en) zum
Flughafen durch Verschulden des Kunden,
- Unwetter, unverschuldetem Unfall und
höherer Gewalt (außer Fahrzeugstau).
4.3. Die Firma Fritzsche GmbH sichert einen
Transfer von der Abholadresse zum Bestimmungsort und zurück entsprechend der
Buchung.
4.4. Fahrgäste der Firma Fritzsche GmbH sind als
Insasse im Beförderungsfahrzeug versichert.
5. Rücktritt des Kunden
5.1. Erfolgt der
Rücktritt bis 24 Stunden vor Abholzeit, werden 10% des Transferpreises fällig
und sind vom Kunden zu zahlen.
5.2. Erfolgt der
Rücktritt des Kunden innerhalb von 24 Stunden vor Abholung, werden 50% des
Transferpreises fällig und sind vom Kunde zu zahlen.
5.3. Wird der gebuchte Transfer ohne Stornierung
nicht in Anspruch genommen, werden 100% des Transferpreises fällig und sind vom
Kunden zu zahlen.
6. Allgemeines
6.1. Eventuelle Zusatzversicherungen sind durch die
Fahrgäste selbst abzuschließen.
6.2. Durch
Unterschrift des Kunden erkennt er die Geschäftsbedingungen der Firma Fritzsche
GmbH an.
6.3. Änderungen
der Geschäftsbedingungen bzw. Aktualisierung behält sich die Firma Fritzsche
GmbH vor, diese sind im Reisebüro oder bei der Fritzsche GmbH einzusehen bzw.
zu erfragen.
6.4. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Transfervertrages im
übrigen.
6.5. Gerichtsstand
ist der Sitz des Transferunternehmens.