Allgemeine Geschäftsbedingungen für Busanmietung

 

1. Angebot und Vertragsschluss

a) Angebote der Fritzsche Personenverkehr GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
b) Der Kunde kann seinen Auftrag in schriftlicher Form, in Textform (also bspw. mittels E-Mail oder Telefax) sowie mündlicher Form an die Fritzsche Personenverkehr GmbH übermitteln und ist an diesen Auftrag 14 Tage gebunden. Für das Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist die Annahme des Auftrages durch die Fritzsche Personenverkehr GmbH in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung erforderlich. Einer Bearbeitung des Auftrags des Kunden erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt des Auftrages.
c) Maßgebend für den Inhalt des Beförderungsvertrages sind das Angebot, die schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fritzsche Personenverkehr GmbH.
d) Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Beförderungsvertrags werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Einzelfall schriftlich oder in Textform (also bspw. mittels E-Mail oder Telefax) vereinbart wurden.

 

2. Zahlung

a) Der Kunde schuldet der Fritzsche Personenverkehr GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung, sowie folgende Nebenkosten, wenn diese nicht ausdrücklich von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind: Maut- und Parkgebühren sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Fahrers.

b) Die Fritzsche Personenverkehr GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3. Leistungsinhalt

a) Die vertragliche Leistung des Beförderungsvertrags beinhaltet, abgesehen von den Leistungsänderungen gemäß Ziffer 4., die Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Omnibussen mit Fahrer und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung, wobei es der Fritzsche Personenverkehr GmbH unbenommen bleibt, Teile der vertraglichen Leistung durch einen Subunternehmer ausführen zu lassen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird lediglich ein Fahrer zur Verfügung gestellt, der im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten tätig wird. Einzelheiten zu diesen Zeiten können bei der Fritzsche Personenverkehr GmbH erfragt werden.

b) Zu der vertraglichen Leistung zählen nicht: Eine Beaufsichtigung von Sachen, die seitens des Kunden im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurückgelassen werden. Eine Beaufsichtigung des Vorgangs der Be- bzw. Entladung des Gepäcks des Kunden. Die Einhaltung der Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich aus diesen Regelungen ergebenden oder sonstigen weiteren Verpflichtungen.

 

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des

Beförderungsvertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der Fritzsche Personenverkehr GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Beförderungsvertrags nicht beeinträchtigen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden vor Fahrtantritt / Nichtantritt der Fahrt / Stornokosten

a). Vor Fahrtantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform (also bspw. mittels E-Mail oder Telefax) gegenüber der Fritzsche Personenverkehr GmbH zu erfolgen. Anstelle der vereinbarten Vergütung schuldet der Kunde in diesem Fall der Fritzsche Personenverkehr GmbH eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht auf einen von der Fritzsche Personenverkehr GmbH zu vertretenen Umstand zurückzuführen ist.

b) Erbringt der Kunde eine fällige Vorleistung gemäß Ziffer 2. lit. b) nicht, so kann die Fritzsche Personenverkehr GmbH unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. DerKunde schuldet in diesem Fall der Fritzsche Personenverkehr GmbH eine angemessene Entschädigung gemäß nachfolgender Regelung zu lit. c).

c) Der Entschädigungsanspruch der Fritzsche Personenverkehr GmbH ist zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Fahrtbeginn in einem prozentualen Verhältnis zur vereinbarten Vergütung pauschaliert. Die Entschädigung ergibt sich danach wie folgt:

bis 28 Tage vor Fahrtantritt                               10%

vom 27. bis 22. Tag vor Fahrtantritt                   15%

vom 21. bis 15. Tag vor Fahrtantritt                   35%

vom 14. Tag an vor Fahrtantritt                         50%

innerhalb 24 Stunden vor Fahrtantritt                 75%

der vertraglich vereinbarten Vergütung.

c) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Fritzsche Personenverkehr GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

d) Die Fritzsche Personenverkehr GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die Fritzsche Personenverkehr GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

6. Haftung

a) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsrecht richten, haftet die Fritzsche Personenverkehr GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Die Fritzsche Personenverkehr GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Fritzsche Personenverkehr GmbH nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € gegenüber jeder beförderten Person.

b) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

c) Die Rechte der Fahrgäste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 11.02.2011, insbesondere gemäß Artikel 7 und 8 und Artikel 17 Abs. 1 und 2, bleiben von denen in dieser Ziffer festgelegten Haftungsbegrenzungen unberührt. Für die Beschädigung von Gepäck wird die Haftung auf einen Betrag in Höhe von 1.200,00 € je Gepäckstück begrenzt. Im Falle einer Unterbringung der Fahrgäste in Folge eines aus der Nutzung des Omnibusses resultierenden Unfalls werden die Gesamtkosten der Unterbringung je Fahrgast auf 80,00 € pro Nacht und auf höchstens 2 Nächte beschränkt.

 

7. Gepäck, Verhalten der Kunden

a) Die Beförderung des Gepäcks (pro Person 1 Koffer 20 kg + 1 Handgepäckstück) ist Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht. Mehr als ein Gepäckstück pro Fahrgast, Sperrgepäck oder Gepäck in Übergröße werden nur nach vorheriger Absprache mit der Fritzsche Personenverkehr GmbH befördert.

b) Von der Beförderung ausgeschlossen sind leicht entzündliche, explosionsfähige oder sonstige gefährliche Stoffe, sowie alle weiteren Gegenstände oder Stoffe, durch die die zu befördernden Personen gefährdet oder verletzt werden können.

c) Soweit der Fahrgast den Anweisungen des eingesetzten Busfahrers nicht Folge leistet, kann dieser von einer Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Weiterbeförderung dadurch für die Fritzsche Personenverkehr GmbH unzumutbar geworden ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

8. Vertragssprache, Geltendes Recht und Gerichtsstand

a) Die Vertragssprache ist deutsch.

b) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

c) Als Gerichtsstand ist der Sitz der Fritzsche Personenverkehr GmbH maßgeblich. Vorstehendes gilt, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt sind.

 

9. Schlussbestimmunen

 

a) Eventuelle Zusatzversicherungen sind durch den Kunden selbst abzuschließen.

b) Im Rahmen des Abschlusses des Vertrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fritzsche Personenverkehr GmbH zur Busanmietung an.
c) Der Kunde verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fritzsche Personenverkehr GmbH an seine Fahrgäste weiter zu leiten. Bei einem Verstoß hat der Kunde der Fritzsche Personenverkehr GmbH die daraus entstehenden Schäden zu ersetzten.

 

Fritzsche Personenverkehr GmbH, Chemnitzer Str. 160, 09217 Burgstädt

Tel.:  03724 – 13 13 35

Fax.: 03724 – 13 13 37

 

HRB 8289 Amtsgericht Chemnitz
Ust-IdNr.: DE 140934229

Stand: September 2017

 

Download als PDF

AGB Busanmietung